Neues und Aktuelles
2025-01-18
Unsere Haltung zur Anpassung der Grundsteuerhebesätze nach der Grundsteuerreform 2025
Das bisherige Verfahren der Grundsteuerermittlung war verfassungswidrig.
Das hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden und den Bund zu einer Reform aufgefordert.
Es galt eine Übergangsfrist, die nun in 2025 ausgelaufen ist.
Das vom Bund neu geschaffene Grundsteuergesetz gleicht die Ungerechtigkeiten des bisherigen Bewertungssystems aus. Das Grundsteueraufkommen bleibt dabei in Gänze gleich, für den Einzelnen wird es allerdings zu einer Verminderung oder Erhöhung der bisherigen Grundsteuer führen.
Dem Gesetz ist die Stadt Eutin Ende 2024 nachgekommen. Dem Vorschlag der Stadt Eutin haben wir uns gemeinsam mit den Grünen und der SPD angeschlossen, denn dies ist nötig, um einen für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen.
Die verabschiedeten Hebesätze sind für die Stadt Eutin aufkommensneutral, die Stadt nimmt nicht mehr Grundsteuer ein als im Jahr zuvor.
Mittlerweile hat jeder Immobilienbesitzer einen neuen Grundsteuerbescheid in Händen. Der eine wird sich freuen, dass er weniger Grundsteuer zu zahlen hat. Der andere mag sich ärgern, dass sich für ihn die Grundsteuer erhöht. In einigen Fällen fällt die Erhöhung signifikant aus. Man mag sich darüber ärgern. Doch man könnte sich auch freuen, dass man zuvor gegenüber anderen Steuerzahlern viele Jahre lang zu wenig gezahlt hat.
Die Reform des Grundsteuerrechts hat mehr Steuergerechtigkeit zum Ziel. Wir glauben, dass dies in Eutin nun umgesetzt wurde. Am Ende des Jahres wird es überprüft werden müssen. Die Freien Wähler werden dafür sorgen!
Michael Hoffmann - 15:04:59 @
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